
Geistiges Eigentum
Das geistige Eigentum kann durch gewerbliche Schutzrechte gegen unbefugte
Nutzung gesichert werden. Diese gewerblichen Schutzrechte bilden einen
wesentlichen Vermögenswert von Unternehmungen. Sie werden in der
Erfolgsrechnung der Unternehmen bilanziert. Gewerbliche Schutzrechte
schützen Neuerungen verschiedener Fachgebiete und gelten in den beantragten
Territorien für eine zeitlich beschränkte Zeit. Üblicherweise werden sie von
den jeweiligen nationalen Ämtern erteilt oder wie beispielsweise im Falle des
Europäischen Patentamtes für eine Region. Sie gewähren dem Inhaber ein
Monopolrecht Dritten die Herstellung, den Gebrauch oder das Anbieten und
Verkaufen des Schutzgegenstandes ohne Erlaubnis des Inhabers zu untersagen.
Es gibt für die unterschiedlichen Fachgebiete speziell angepasste Schutzrechte, die miteinander nicht verwechselt werden sollten.
Patente werden für technische Erfindungen z.B. für ein Produkt, ein Verfahren oder eine Maschine erteilt, wenn sie neu, gewerblich anwendbar sind und eine erfinderische Tätigkeit aufweisen. Gebrauchsmuster können in einigen Länder registriert werden, um technische Neuerungen zu schützen, die sich unter Umständen nicht für ein Patent qualifizieren. Urheberrechte schützen kreative Schöpfungen, wie Bücher, Musik, Bilder gegen unberechtigtes Kopieren und spezielle andere Nutzungsarten. Marken sind unterscheidungskräftige Kennzeichnungen von Produkte und Dienstleistungen. Sie können aus 2- oder 3-dimensionalen Elementen wie Buchstaben, Wörter, Logos oder figurativen Bestandteilen oder sogar Geräuschen bestehen. Ein Design schützt das äußere Erscheinungsbild eines Produktes, z.B. die Farbe, die Linie oder die Gestalt.